
Lehrbrief 9
Hinweis Gotteslob 2013 hier
Korrekturen / Ergänzungen
S. 8 – Fußnote 1 und Fußnote 2:
Die Artikel „Sakrament“ und „Sakramentale“ finden sich in der 5. völlig neu bearbeiteten Auflage: Rupert Berger, Pastoralliturgisches Handlexikon, Freiburg/Br. 5. Aufl. 2013, S. 376–378 und S. 378f.
S. 29 – Fußnote 8:
Das folgende Buch liegt inzwischen in Neuauflage vor: Eva Maria-Faber, Einführung in die katholische Sakramentenlehre, 3. durchgesehene Auflage, Darmstadt 2012.
S. 40 – oben, Ergänzung :
Das Öl für die Krankensalbung wird vom Bischof eigens zu diesem Zweck und für den Gebrauch in der ganzen Diözese in der Chrisam-Messe am bzw. vor dem Gründonnerstag geweiht. – In einer echten Notlage kann jeder Priester das für die Krankensalbung zu verwendende Öl selber weihen (vgl. Rituale „Die Feier der Krankensakramente“, Pastorale Einführung 21 b) und 22).
Steht vom Bischof geweihtes Krankenöl zur Verfügung, so spricht der Priester vor der Salbung den „Lobpreis und die Anrufung Gottes über dem Öl“. Alle Anwesenden beteiligen sich mit einer Akklamation.
S. 41 – Mitte – bei „Nicht nur in Lebensgefahr“, Ergänzung :
Das ursprüngliche und eigentliche „Sterbesakrament“ ist heute die Wegzehrung, die Kommunion in der Sterbestunde (s. S. 42). Oft wurde und wird immer noch die Krankensalbung als Sterbesakrament miss-verstanden, oft dann auch noch falsch „Letzte Ölung“ genannt. Das Zweite Vatikanische Konzil hat gewünscht, dass die „Letzte Ölung“ …
S. 43 – Mitte – nach „Sterbegebete“, Ergänzung:
Sterbesegen
Angesichts des Sterbens haben viele Menschen das Bedürfnis nach einem besonderen Segen, der über irdische Begrenzungen hinausweist. So findet sich auch im 2013 neu erschienenen Gotteslob ein Vorschlag für die Segnung eines Verstorbenen: GL 28,9. Im Krankenhaus oder Pflegeheim sind Krankensalbung und Wegzehrung in der Sterbestunde oft nicht möglich, z.B. weil kein Priester erreichbar ist oder weil ein Patient körperlich nicht mehr dazu in der Lage ist. Von immer mehr Menschen werden diese Riten aber auch als nicht stimmig oder nicht ausreichend empfunden oder sogar abgelehnt. Zudem entspricht es der erneuerten Theologie der Krankensalbung als Sakrament der Stärkung, dass sie für die Sterbestunde nicht wirklich passt. In den vergangenen Jahren haben Klinik- und Hospizseelsorger/innen und Liturg/inn/en daher die Feierform des „Sterbesegens“ entwickelt. Diese kleine Feier bietet in der Grenzsituation des Sterbens Worte und Gesten des Abschiednehmens und kann die Nähe Gottes erfahrbar machen.
Alles, was das Leben der sterbenden Person ausmacht, möge bei Gott ein gutes Ende finden und mit Jesus Christus zur Auferstehung gelangen. Der Glaube an ein Leben nach dem Tod bei Gott ist einer der Kernpunkte des christlichen Glaubens.
Den Sterbesegen können alle getauften und dazu beauftragten Christen spenden. Es wird das gelebte Leben des Sterbenden in den Blick genommen und leibhaftig gewürdigt: Er wird gesegnet mit dem Kreuzzeichen als der Grundgeste des Glaubens. Selbst wenn Worte nicht mehr verstanden werden, kann das Zeichen erlebt werden. (Zum Segnen allgemein vgl. Kap. 6 in diesem LB.) Dabei kann Weihwasser verwendet werden, um an die Taufe zu erinnern. Nach der Segensbitte können ggf. auch die Angehörigen den Sterbenden segnen und umgekehrt.
Einige Bistümer haben in den letzten Jahren liturgische Werkbücher mit der neuen Feierform herausgegeben, mit durchaus unterschiedlichen Akzentsetzungen. Die Bücher enthalten auch Varianten und Anpassungen für unterschiedliche Situationen, z.B. wenn ein Kind oder ein junger Mensch oder ein an Demenz erkrankter Mensch im Sterben liegt, oder wenn ein Mensch hirntot ist, oder wenn ein Mensch Suizid verübt hat. Kern der Feier ist die Segnung.
Das Segensgebet im Kleinen Rituale lautet:
Entwicklung des Sterbesegens im Überblick: