Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt die Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an LITURGIE IM FERNKURS.
§ 1 – Ziel von LITURGIE IM FERNKURS
§ 2 – Die Teilleistungen der Prüfung
§ 3 – Die Prüfungskommission
§ 4 – Die Aufgaben der Prüfungskommission
§ 5 – Die Zulassung zur Prüfung
§ 6 – Prüfungsstoff und Prüfungsausschreibung
§ 7 – Bewertung der Teilleistungen und Prüfungsergebnis
§ 8 – Mitteilung der Noten
§ 9 – Wiederholung der Prüfung
§ 10 – Ausnahmen
§ 11 – Anrechung von Leistungen bei anderen Anbietern
§ 12 – Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung
§ 1 – Ziel von LITURGIE IM FERNKURS
(1) LITURGIE IM FERNKURS soll die Teilnehmenden befähigen,
- Sinn, Wesen und Formen des Gottesdienstes der katholischen Kirche besser kennen und verstehen zu lernen;
- über den Gottesdienst der Kirche sachgerecht informieren und ihn entsprechend den liturgischen Anforderungen verantwortlich (mit-)gestalten zu können.
(2) Der erfolgreiche Abschluss von LITURGIE IM FERNKURS dient der persönlichen liturgisch-theologischen Bildung und Fortbildung der Teilnehmenden und kann darüber hinaus für ehrenamtliche liturgische Dienste in einer Gemeinde qualifizieren.
(3) Durch die Prüfung sollen die Teilnehmenden nachweisen, dass sie die im Fernunterricht und in den Begleitveranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten so beherrschen, dass sie selbstständig und sinnvoll darüber verfügen können.
§ 2 – Die Teilleistungen der Prüfung
Die Prüfung besteht aus folgenden vier Teilleistungen:
- einer schriftlichen Hausarbeit, die nach einem vorgegebenen Thema entsprechend den dafür gegebenen Hinweisen zu erstellen ist;
- der schriftlichen Bearbeitung bestimmter Aufgaben aus den Lehrbriefen;
- einer von einem Mentor bzw. einer Mentorin begutachteten praktischen Leistung;
- einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ist eine Prüfungskommission verantwortlich. Sie besteht aus mindestens zwei Personen, die vom Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts benannt werden. Der Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts kann nicht selbst Mitglied der Prüfungskommission sein.
§ 4 – Die Aufgaben der Prüfungskommission
Die Aufgaben der Prüfungskommission sind:
- die Zulassung zur Prüfung (vgl. § 5);
- die Ausschreibung der Prüfung (vgl. § 6);
- die Veranlassung der Korrektur und Benotung der schriftlichen Arbeiten (vgl. § 2 Abs. 1 und 2);
- die Benennung von zwei Fachleuten, die die mündliche Prüfung abnehmen und benoten (vgl. § 2 Abs. 4);
- die Entscheidung über eine Anrechnung von Leistungen bei anderen Anbietern (vgl. § 11);
- die Regelung von Ausnahmen (vgl. § 10).
§ 5 – Die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung werden diejenigen Bewerber bzw. Bewerberinnen zugelassen, die ordnungsgemäß an LITURGIE IM FERNKURS teilnehmen oder teilgenommen haben.
(2) Zur „ordnungsgemäßen Teilnahme“ gehören:
- der rechtsgültige Abschluss eines Fernunterrichtsvertrages;
- der Bezug der Lehrmaterialien;
- die Bezahlung der vereinbarten Gebühren;
- die Bereitschaftserklärung eines Mentors bzw. einer Mentorin, das Praktikumsprogramm zu begleiten und die praktische Prüfungsleistung zu begutachten;
- die Teilnahme an zwei Studienwochenenden bzw. die verbindliche Anmeldung dazu.
§ 6 – Prüfungsstoff und Prüfungsausschreibung
(1) Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen und die praktische Prüfung werden von der Prüfungskommission festgelegt. Der Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung umfasst den gesamten Stoff der Lehrmaterialien; er kann in angemessener Weise auf Teilgebiete des Gesamtstoffes beschränkt werden.
(2) Näheres regelt die jeweilige Prüfungsausschreibung. Sie erfolgt ca. 6 Monate vor Kursende, d. h. etwa zum Zeitpunkt der Auslieferung von Lehrbrief 10.
§ 7 – Bewertung der Teilleistungen und Prüfungsergebnis
(1) Für die Bewertung der einzelnen Teilleistungen gelten folgende Notenstufen:
- sehr gut (= 1,0; 1,3): eine hervorragende Leistung;
- gut (= 1,7; 2,0; 2,3): eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung;
- befriedigend (= 2,7; 3,0; 3,3): eine den durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung;
- ausreichend (= 3,7; 4,0; 4,3): eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
- mangelhaft (= 4,7; 5,0; 5,3): eine Leistung mit erheblichen Mängeln, die nicht mehr den Anforderungen genügt, aber vorhandenes Grundwissen erkennen lässt;
- ungenügend (= 5,7; 6,0): eine Leistung, die nicht den Anforderungen genügt und auch nur lückenhaftes Grundwissen erkennen lässt, oder eine nicht erbrachte Leistung.
(2) Die LiF-Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin
- in einer Teilleistung (vgl. § 2) die Note „ungenügend“ oder in zwei Teilleistungen die Note „mangelhaft“ erhält,
- eine schlechtere Gesamtnote als 4,5 erreicht,
- sich unerlaubter Hilfen bedient oder eine Täuschung begeht.
(3) Nach erfolgreich abgelegter Prüfung und nach Erfüllung der übrigen Bedingungen (vgl. § 5) erhält der bzw. die Studierende das Abschlusszeugnis von LITURGIE IM FERNKURS. Es enthält die Noten der vier Teilleistungen und die Gesamtnote.
Das Prüfungsergebnis (Gesamtnote) wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet (Summe der Noten der vier Teilleistungen geteilt durch vier). Bei der Zuweisung der Notenstufe des Prüfungsergebnisses wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Bei der Zuweisung der Notenstufe gilt folgende Abgrenzung:
- 1,0 - 1,5 = sehr gut;
- 1,6 - 2,5 = gut;
- 2,6 - 3,5 = befriedigend;
- 3,6 - 4,5 = ausreichend.
Die Note der mündlichen Prüfung wird unmittelbar nach der Prüfung dem Kandidaten bzw. der Kandidatin mitgeteilt. Die Noten der übrigen Teilleistungen und die Gesamtnote werden in der Regel durch die Übersendung des Abschlusszeugnisses mitgeteilt. Erhält jemand in einer Teilleistung die Note „mangelhaft“ (4,7; 5,0; 5,3) oder „ungenügend“ (5,7; 6,0), wird er bzw. sie sofort davon unterrichtet (vgl. § 9).
§ 9 – Wiederholung der Prüfung
Jede Teilleistung mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ kann einmal wiederholt werden. Die Absicht zur Wiederholung einer der Teilleistungen muss gegenüber der Leitung vom LITURGIE IM FERNKURS jeweils binnen einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung der Note schriftlich erklärt werden. Die Wiederholung kann an bestimmte Auflagen gebunden werden.
Über Ausnahmen von dieser Prüfungsordnung entscheidet die Prüfungskommission. Gegen Entscheidungen der Prüfungskommission kann beim Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts Berufung eingelegt werden. Dieser entscheidet dann endgültig.
§ 11 – Anrechnung von Leistungen bei anderen Anbietern
Prüfungsrelevante Leistungen, die bei anderen Anbietern erbracht wurden (z. B. Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, Praktika) können ggf. für LITURGIE IM FERNKURS angerechnet werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Prüfungskommission.
§ 12 – Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Teilnehmenden von LITURGIE IM FERNKURS, die einen Fernunterrichtsvertrag mit dem Deutschen Liturgischen Institut in Trier abgeschlossen haben.
Die Prüfungsordnung in der vorliegenden Fassung wird hiermit in Kraft gesetzt.
Trier, 15. Februar 2017
Dr. Marius Linnenborn
Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts
Deutsches Liturgisches Institut | LITURGIE IM FERNKURS
Postfach 2628 | 54216 Trier
Tel.: 0(0 49) 6 51 / 9 48 08 -28, -29 oder -0
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