Ausgabe 23–24/2020
Zeitschrift GottesdienstInhalt
- Leitartikel: „Fürchtet euch nicht!“ Weihnachten vielfältig feiern
- Mentale Stärkung in schwieriger Zeit. Die Schriftlesungen im Advent
- Im Freien feiern. Was bei der Vorbereitung von Open-Air-Gottesdiensten zu beachten ist
- Gottesdienst – Nächstendienst. Zur Berücksichtigung sozialer Anliegen im Gottesdienst
- Hier bin ich. Jahresschlussgottesdienst mit Jahresrückblick 2020 – frei abrufbar als Onlinebeitrag unter www.gottesdienst.net
- Fürbittenvorschläge für den 4. bis 6. Sonntag im Jahreskreis (B)
- Einführungen zu den Schriftlesungen: Heiliger Stephanus – 2. Weihnachtstag bis Taufe des Herrn (B)
- Die „Tageszeiten“ der Weihnacht. Die Liturgien des 24./25. Dezembers
- Zeige deine Wunde. Die Osterkerze als Symbol am Fest des hl. Stephanus 2020
- Messintentionen – geistliche und praktische Anmerkungen
Editorial 23–24/2020
Liebe Leserinnen und Leser,
in den letzten Wochen wurde in der Politik die Frage diskutiert, ob die Parlamente bei den in der Corona-Krise notwendigen Entscheidungsfindungen stärker einbezogen werden müssten. Natürlich ist eine Pandemie zuerst die „Stunde der Exekutive“, aber es scheint mir angebracht zu sein, diese Frage auch auf den kirchlichen Bereich zu übertragen: Wie werden die Mitwirkungsgremien in den Pfarreien in Entscheidungen zu notwendigen Einschränkungen oder auch bei möglichen Lockerungen einbezogen? Oder schlägt auch hier allein die Stunde des Pfarrers?
Die Rahmenordnungen der Bundesländer und der Diözesen lassen oft manche Spielräume offen, für deren konkrete Ausgestaltung vor Ort unterschiedliche Kriterien ausschlaggebend sein können: über die zweifellos unbedingt notwendige Vorsicht und Sorgfalt hinaus eine erhöhte Sorge um die eigene Gesundheit, vielleicht aber auch persönliche liturgische Vorlieben und theologische Einstellungen.
Seit der Wiederzulassung der Gottesdienste im Mai war in der konkreten Umsetzung ein breites Spektrum zu beobachten, zum Beispiel beim Termin der Wiederaufnahme und der Zahl der Eucharistiefeiern, dem Gemeindegesang und der musikalischen Gestaltung, dem Einsatz liturgischer Dienste. Spätestens im Blick auf die im kommenden Jahr hoffentlich wieder mögliche Lockerung der Einschränkungen und die ersehnte Rückkehr zur vollen Feiergestalt der Liturgie wird diese Frage wieder aktuell werden.
Ihr
Marius Linnenborn