Ausgabe 8/2020
Zeitschrift GottesdienstInhalt
- Leitartikel: Wahrhaft lebendige Verkündigung. Die Erste und Zweite Lesung in der Osterzeit
- Mit Heiligem Geist gesalbt. Die Zeichen der Kindertaufe – Teil 3: Die Salbung mit Chrisam
- Wie „geht“ ein Hausgebet? Kleine Gottesdienste zuhause im Familienkreis feiern
- Fürbittenvorschläge für den 7. Sonntag der Osterzeit (A) bis zum Dreifaltigkeitssonntag (A)
- „Heiliges Grab“ und Osterfeier. Sieben Thesen
- Im Erzählraum des Erinnerns. Ein Plädoyer für das liturgische Erinnern
Editorial 8/2020
Liebe Leserinnen und Leser,
dieses Osterfest werden wir wohl unser Leben lang nicht vergessen. Nicht einmal in Kriegs- und Verfolgungssituationen gab es so drastische Einschränkungen für das gottesdienstliche Leben wie derzeit. Bischöfe sahen sich verpflichtet, ihre Priester aufzufordern, „stellvertretend für ihre Gemeinde“ viele Wochen lang allein die Eucharistie zu feiern – eine Praxis, die eigentlich unserem liturgischen Verständnis widerspricht. Die Liturgie des Ostertriduums – die Mitte unseres Glaubens – wird, wenn überhaupt, nur von Bischöfen und Priestern und in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften gefeiert.
Die Einschränkungen im öffentlichen und persönlichen Leben passten zwar gut zur Österlichen Bußzeit, doch umso schmerzlicher ist es nun, dass wir das Osterfest als Höhepunkt des ganzen Jahres nicht liturgisch feiern können. Gemeinschaft – auch im Gebet – kann derzeit nur in bewusster Distanz erlebt werden.
Erfreulicherweise werden an vielen Orten neue Formen gemeinschaftlicher Erfahrung kreativ entwickelt. Auch das Beten mit der Kirche in der Tagzeitenliturgie kann hier weiter an Bedeutung gewinnen.
Viele bewegt aber auch die Frage, wie sich ein viele Wochen lang dauernder Verzicht auf gottesdienstliche Gemeinschaft langfristig für die Kirche auswirken wird. Erlebt man, dass es ja auch ganz ohne geht? Oder spüren wir in dieser Situation umso stärker, dass die liturgische Versammlung der Gemeinde für uns als Kirche tatsächlich „systemrelevant“ ist?
Ihr
Marius Linnenborn