
Informationen zur Bewerbung
Bewerbungen für den Balthasar-Fischer-Preis 2022 können bis zum 31.1.2022 beim Deutschen Liturgischen Institut (Postfach 2628, 54216 Trier) eingereicht werden.
Studien, die zur Bewerbung eingesandt werden, sollen nicht älter als zwei Jahre sein. Die veröffentlichten oder unveröffentlichten Studien müssen in doppelter Ausführung beim Deutschen Liturgischen Institut (Postfach 2628, 54216 Trier) eingereicht werden – außerdem eine Kurzvita und gegebenenfalls ein Verzeichnis weiterer Publikationen.
Beschreibung des Preises
(1) Der Preis wird als Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Liturgiewissenschaft vergeben. Vorgelegt werden können Studien zur Geschichte, zur Theologie und zur Praxis des christlichen Gottesdienstes. Bei der Auswahl der Preisträger soll der Auftrag des Deutschen Liturgischen Instituts, das gottesdienstliche Leben der katholischen Kirche in der Gegenwart zu fördern, Berücksichtigung finden.
(2) Der Preis wird nur Personen bzw. Personengruppen zuerkannt.
(3) Ausgezeichnet werden wissenschaftliche Arbeiten wie z.B. Dissertationen, Habilitationen und andere Monographien, die sich mit Themen der Liturgiewissenschaft befassen.
(4) Der Preis soll in besonderer Weise der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zugute kommen und vorrangig jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verliehen werden.
(5) Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von 3.000,-- Euro.
(6) Der Preis kann geteilt werden.
Ausschreibung des Preises
(1) Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre ausgelobt.
(2) Für die Bewerbungen wird ein Einsendedatum festgelegt; die Ausschreibung erfolgt mindestens 8 Monate vor diesem Datum.
(3) Die veröffentlichten oder unveröffentlichten Studien, die zur Bewerbung eingereicht werden, sollen nicht älter als zwei Jahre sein.
(4) Die Studien müssen in doppelter Ausführung eingereicht werden; die Exemplare gehen in das Eigentum des Deutschen Liturgischen Instituts über.
Zuerkennung und Verleihung des Preises
(1) Über Ausschreibung und Preisvergabe entscheidet eine fünfköpfige Jury. Ihr gehören an:
- der Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts;
- der Leiter der Wissenschaftlichen Abteilung des Deutschen Liturgischen Instituts;
- drei Mitglieder des Trägervereins des Deutschen Liturgischen Instituts, die von der Mitgliederversammlung des Deutschen Liturgischen Instituts e.V. für vier Jahre gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit zur Wiederwahl.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt weitere Liturgiewissenschaftler/ Liturgiewissenschaftlerinnen zu Ersatzmitgliedern der Jury, die bei Befangenheit eines oder mehrerer Mitglieder der Jury an deren Stelle treten.
(3) Die Jury wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.
(4) Über die Preisverleihung entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder.
(5) Über die Sitzungen der Jury wird ein Protokoll geführt.
(6) Über Termin, Ort und die weiteren Modalitäten der Preisverleihung entscheidet der Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts.