Notitiae
Informationen über verschiedene Änderungen und Neuerungen in der Liturgie
Hier werden für das deutsche Sprachgebiet relevante Regelungen zusammengestellt. Der Name der Seite erinnert an „Notitiae“, die Zeitschrift der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Sie wurde von dieser Kongregation nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gegründet, um die Änderungen und Neuerungen in der Liturgie in einem einzigen Organ gesammelt zu veröffentlichen. Seit 2015 erscheint die Zeitschrift nur noch als Online-Ausgabe auf dem Internetauftritt der Gottesdienst-Kongregation. Hier geht es zur Online-Ausgabe der „Notitiae“ auf der deutschsprachigen Internetseite des Heiligen Stuhls.
- 2024 – Note des Dikasteriums für die Glaubenslehre „Gestis verbisque“ vom 2.2.2024.
Der Text bekräftigt, dass die Formeln und materiellen Elemente, die im grundlegenden Ritus eines Sakraments festgelegt sind, nicht nach Belieben kreativ verändert werden dürfen. Ansonsten wird das Sakrament selbst ungültig. „Die Form oder die Materie eines Sakraments zu ändern, ist immer ein schwerwiegender, unerlaubter Akt“, schreibt der Präfekt der Glaubensbehörde, in dem neuen Dokument. Als Beispiel nannte Fernandez die vorgeschriebene Taufformel „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Abänderungen wie etwa „Im Namen des Vaters und der Mutter… taufen wir dich“ führten zu ungültigen Taufen, die wiederholt werden müssten.
Die Gläubigen hätten das Recht, die Sakramente so zu empfangen, wie es die Kirche vorsehe, betont Fernandez in „Gestis verbisque“. Die Kirche sei nicht das Eigentum der Priester und auch die Sakramente gehörten ihnen nicht, sondern seien ihnen nur anvertraut. Zwar hätten Geistliche etwa bei der Feier von Gottesdiensten einen gewissen Spielraum. Bei den Sakramenten müssten jedoch in jedem Fall die Vorschriften zu „Materie und Form“ eingehalten werden.
„Gestis verbisque“ - 2021 – Dekret „Postquam Summus Pontifex“ – Anwendung der Bestimmungen des can. 838 des Kodex des Kanonischen Rechts
Für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher wurden genauere Einzelregelungen erlassen: Das am 22. Oktober 2021 veröffentlichte Dekret der Gottesdienstkongregation bestimmt die einzelnen Schritte bei Übersetzung und Herausgabe liturgischer Texte im Detail. Insbesondere geht es dabei um das Zusammenspiel zwischen Vatikan und Bischofskonferenzen. Dieses ist generell in Kanon 838 im Allgemeinen Kirchenrecht geregelt.Hinsichtlich der Zielsprache, in die die authentischen liturgischen Bücher zu übersetzen sind, weist die Kongregation darauf hin, dass Übersetzungen im Hinblick auf das Sprachverständnis der jüngeren Generation erfolgen sollen. „Sollen die Volkssprachen für die Liturgie übernommen werden muss außerdem beachtet werden, dass das entscheidende Kriterium die Teilhabe der Gläubigen bei den liturgischen Feiern ist […]“ (Nr. 13).
Während „Liturgiam authenticam“ (LA) – die Fünfte Instruktion „zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie“ aus dem Jahr 2001 – forderte, dass die Bischofskonferenzen für eine „vollständige Übersetzung aller liturgischen Bücher in angemessener Zeit“ (LA 77) sorgen sollten, ist es nun „Sache der Bischofskonferenz zu entscheiden, […] ob und nach welchem Prinzip alle oder einzelne liturgische Bücher gemäß der editio typica übersetzt werden sollen, das heißt das vollständige Buch oder nur die Teile, die tatsächlich nötig und hilfreich sind, um die Teilnahme der Gläubigen zu fördern.“ (Nr. 14)Ebenso wird der Grundsatz der getreuen Übersetzung liturgischer Texte profiliert. Die Treue gegenüber dem „Originaltext, soweit möglich, ganz vollständig und ganz genau […] ohne Auslassungen und Zusätze, was den Inhalt betrifft, und ohne Paraphrasen oder Erklärungen“ (LA 20) ergänzt das Dekret in Nr. 20 um die getreue Beachtung der Regeln der Zielsprache und des Verständnisses der Mitfeiernden:
„20. Gemäß ca. 838 § 3 haben ‚die Bischofskonferenzen […] Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen getreu und angemessen zu besorgen.’ Das Adverb ‚getreu’ verlangt nach einer dreifachen Treue: erstens gegenüber dem Originaltext, zweitens gegenüber der jeweiligen Volkssprache, in die übersetzt wird, und schließlich gegenüber der Anpassung eines Textes, der aus einem Vokabular der biblischen Offenbarung und der liturgischen Tradition geformt ist, an das Verständnis des Volkes, für das er bestimmt ist.„40. Das Copyright der in der Volkssprache publizierten liturgischen Bücher und Texte hat die Bischofskonferenz inne. […]“
Das Dekret „Postquam Summus Pontifex“ ergänzt das im September 2017 erlassene Motu proprio „Magnum Principium“. Damals hatte Papst Franziskus den Bischofskonferenzen mehr Verantwortung für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher übertragen.
Dekret „Postquam Summus Pontifex“
- 2021 – Motu Proprio „Traditionis custodes“
Mit einem am Freitag, 16. Juli 2021, veröffentlichten Motu Proprio legt Papst Franziskus den ordentlichen Messritus als „einzige Ausdrucksweise“ des Römischen Ritus fest. Der von seinem Vorgänger Benedikt XVI. 2007 umfangreicher erlaubte außerordentliche Ritus darf mit sofortiger Wirkung nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden.
Allein der Ortsbischof dürfe für seine Diözese den Gebrauch des von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlichten Messbuchs gestatten, heißt es in dem aktuellen Erlass „Traditionis custodes“ (Hüter der Tradition). Der Bischof allein bestimme auch Orte, Zeiten und Priester, die mit Gläubigen die Eucharistiefeier nach dem alten Ritus feiern wollten. Die Lesungen in der üblicherweise auf Latein gefeierten Messfeier müssen laut neuer Regelung zudem in der jeweiligen Landessprache vorgetragen werden. Motu Proprio „Traditionis custodes“ (Hüter der Tradition)
- 2021 – Regeln für die Karwoche 2021
Aufgrund der Corona Pandemie erlaubt die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auch in diesem Jahr Abweichungen von den Vorgaben für die Liturgie der Karwoche. Eine dazu erschienenen Note vom 17. Februar 2021 verweist auf ein Dekret vom 25. März 2020 (Prot. N. 154/20), das folgende Leitlinien festlegt:
„1 - Palmsonntag. Das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem wird im Innern des heiligen Gebäudes gefeiert; in den Kathedralen wird die zweite Form genommen, die im Römischen Missale vorgesehen ist, in den Pfarrkirchen und an anderen Orten die dritte.
2 - Chrisammesse. Je nach der konkreten Lage in den verschiedenen Ländern können die Bischofskonferenzen Hinweise für eine mögliche Verlegung auf einen anderen Termin geben.
3 - Gründonnerstag. Die optionale Möglichkeit zur Fußwaschung entfällt. Ebenso entfällt am Ende der Messe vom Letzten Abendmahl die Prozession; das Allerheiligste wird im Tabernakel aufbewahrt. An diesem Tag ist es den Priestern ausnahmsweise gestattet, die Messe an einem geeigneten Ort ohne Beteiligung des Volkes zu zelebrieren.
4 - Karfreitag. Für die großen Fürbitten tragen die Bischöfe Sorge dafür, eine besondere Fürbitte für diejenigen vorzubereiten, die Verlust, Krankheit und Tod erfahren mussten (vgl. Missale Romanum). Der Akt der Kreuzverehrung durch einen Kuss soll auf den Zelebranten allein berschränkt werden.
5 - Osternacht. Sie wird ausschließlich in den Kathedralen und Pfarrkirchen gefeiert. Für die Taufliturgie ist nur die Erneuerung der Taufversprechen vorgesehen (vgl. Missale Romanum).“
Note der Gottesdienstkongregation vom 17. Februar 2021 (Prot. N. 96/21)
Dekret der Gottesdienstkongregation vom 25. März 2020 (Prot. N. 154/20)
- 2021 – Generalkalender: Eintragung der Feiern des heiligen Gregor von Narek, Abt und Kirchenlehrer, des heiligen Johannes De Avila, Priester und Kirchenlehrer, und der heiligen Hildegard von Bingen, Jungfrau und Kirchenlehrerin, in den Römischen Generalkalender (Dekret vom 25.01.2021)
[…] In Anbetracht der jüngst erfolgten Erklärungen durch die der Titel eines Kirchenlehrers bedeutenden Heiligen des Westens und des Ostens verliehen wurde, hat Papst Franziskus entschieden, die folgenden Feiern als nicht gebotene Gedenktage in den Römischen Kalender einzufügen:
den des hl Gregor von Narek, Abt und Kirchenlehrer, am 27. Februar,
den des hl. Johannes De Avila, Priester und Kirchenlehrer am 10. Mai,
den der hl. Hildegard von Bingen, Jungfrau und Kirchenlehrerin, am 17. September.
Das Dekret der Gottesdienstkongregation vom 25. Januar 2021
- 2021 – „Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio zur Änderung von Can. 230 § 1 des Codex des kanonischen Rechtes über den Zugang von Frauen zum Dienst des Lektors und des Akolythen (10. Januar 2021)“ – Mit dem Erlass „Spiritus Domini“ (Der Geist des Herrn) streicht Papst Franziskus das Wort „männlich“ aus dem Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun alle getauften Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit „dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden“. Allerdings ist damit „nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche“ verbunden. Die Voraussetzungen im Einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Motu proprio „Spiritus Domini“ vom 10.01.2021
- 2020 – Generalkalender: Nichtgebotener Gedenktag der Hl. Faustina Kowalska am 5. Oktober
Die polnische Heilige Schwester Faustina Kowalska hat künftig einen eigenen Gedenktag im römischen Generalkalender. Die Gottesdienstkongregation veröffentlichte am 18. Mai 2020 ein Dekret, demzufolge künftig der 5. Oktober als nichtgebotener Gedenktag für die von Johannes Paul II. heiliggesprochene Mystikerin begangen wird. Die Heilige Faustina wurde 1905 im Dorf Głogowiec in der Nähe von Łódź in Polen geboren und starb 1938, im Alter von 33 Jahren, in Krakau. Sie verbrachte ihr Leben großteils unter den Schwestern der Seligen Jungfrau Maria von der Barmherzigkeit, „indem sie großzügig der von Gott empfangenen Berufung nachkam und ein intensives geistliches Leben heranreifen ließ, das reich an mystischen Gaben” war, so das Dekret. Ihre mystischen Begegnungen hielt Schwester Faustina in einem geistlichen Tagebuch fest, in dem die göttliche Barmherzigkeit eine zentrale Stellung hat. Die polnische Schwester wurde, heißt es in dem Dekret, „zur Inspiration für eine Bewegung, die darauf abzielte, die göttliche Barmherzigkeit für die ganze Welt zu verkünden und zu erflehen”. (Quelle: Vatican News)
Das Dekret der Gottesdienstkongregation vom 18. Mai 2020
- 2019 – Generalkalender: Nichtgebotener Gedenktag des Hl. Paul VI. am 29. Mai
Papst Franziskus hat den 29. Mai als Gedenktag für seinen Vorgänger Paul VI. (1963-1978) festgelegt. Heiliggesprochen hatte Franziskus Paul VI. am 14. Oktober 2018. Das Dekret zur Aufnahme des Feiertags in den Römischen Generalkalender veröffentlichte der Vatikan am 6. Februar 2019. Am 29. Mai 1920 wurde Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., zum Priester geweiht.
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- 2018 – Gebotener Gedenktag: Maria, Mutter der Kirche: Auf Anordnung von Papst Franziskus hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung einen neuen gebotenen Gedenktag in den Römischen Generalkalender eingeführt: „Maria, Mutter der Kirche“ (memoria B. Mariae Virginis Ecclesiae Matris). Der bewegliche Gedenktag wird künftig am Montag nach Pfingsten gefeiert. Die Entscheidung, dieses besondere Mariengedächtnis auf den Pfingstmontag zu legen, betone die geistliche Mutterschaft Mariens, so Kardinal Sarah, der Präfekt der Gottesdienstkongregation.
Der Marientitel Mater Ecclesiae ist bereits beim Kirchenvater Ambrosius (339–397) nachgewiesen und fand seit dem Hochmittelalter breiten Eingang in Theologie und Volksfrömmigkeit. In manchen Diözesen, z. B. in Argentinien oder Polen, sowie in mehreren Ordensfamilien begeht man die Feier Mariens als Mutter der Kirche bereits seit einigen Jahrzehnten. An besonderen Orten wie etwa die Petersbasilika, wo die offizielle Ausrufung des Marientitels 1964 durch Papst Paul VI. erfolgte (vgl. Lumen gentium, Art. 53), wird der Gedenktag ebenfalls seit längerem begangen. Weiterhin eröffnete Papst Johannes Paul II. 1980 die Möglichkeit, den Titel „Mutter der Kirche“ in die Lauretanische Litanei einzufügen. Drei Formulare von Votivmessen unter dem Titel „Maria, Urbild und Mutter der Kirche“ finden sich auch in der 1986 veröffentlichten Sammlung von Marienmessen.
Als Messformular für den neuen Gedenktag dient die Votivmesse „Maria, Mutter der Kirche“ im Messbuch (MB II, S. 1141 ff.). Die Texte für die Stundenliturgie liegen noch nicht in deutscher Übersetzung vor. Die Bischofskonferenzen sind nun dazu angehalten, die Texte zu übersetzen, zu approbieren und nach der Bestätigung durch den Vatikan in den liturgischen Büchern ihres Jurisdiktionsbereichs zu veröffentlichen.
Mit „Maria, Mutter der Kirche“ befinden sich nun insgesamt 15 (Hoch-)Feste und Gedenktage Mariens im Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet. Weitere Marienfeste und -gedenktage gibt es auf Diözesan- und Ordensebene. Darüber hinaus ist der Samstag in besonderer Weise dem Gedächtnis Mariens geweiht.
Für Deutschland ergibt sich mit der Einführung des neuen Gedenktags eine besondere Situation, da der Pfingstmontag dort ein kirchlich gebotener Feiertag mit Sonntagspflicht ist. Was das für die Feier des Mariengedenktags bedeutet, wird noch zu beraten sein. (mu)
Pastoraler Nutzen: Pfingstmontag
Für Deutschland ist bedeutsam, dass - so erläutert es die Notification der Kongregation vom 24. März 2018 - weiterhin die Rubrik des Messbuchs im Anschluss an den Pfingstsonntag gilt: „Wo am Montag oder Dienstag nach Pfingsten die Gläubigen an der Messe teilzunehmen pflegen oder zur Teilnahme daran verpflichtet sind, kann entweder die Messe von Pfingsten ‚Am Tag‘ oder die Votivmesse vom Heiligen Geist, S. 1133–1141, genommen werden.“ Ebenso gilt weiterhin, dass die Messe vom Pfingstmontag genommen werden kann. Zudem weist die Notification vom 24. März 2018 darauf hin, dass pastorale Anliegen Vorrang haben und zitiert dazu die Grundordnung des Messbuchs: „Sofern aber eine echte Notwendigkeit oder der pastorale Nutzen es erfordern, kann man in einer Feier mit dem Volk die dieser Notwendigkeit oder diesem Nutzen entsprechende Messe verwenden. Die Entscheidung darüber liegt beim Kirchenrektor oder beim Priester, der die Messe feiert.“ (GORM 376). (ap)Das Dekret in deutscher Sprache
Hinweise der Kongregation zu den offiziellen liturgischen Texten
Kommentar des Präfekten der Kongregation
Notification der Kongregation, 24. März 2018
- 2018 – Gebotener Gedenktag: Maria, Mutter der Kirche: Auf Anordnung von Papst Franziskus hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung einen neuen gebotenen Gedenktag in den Römischen Generalkalender eingeführt: „Maria, Mutter der Kirche“ (memoria B. Mariae Virginis Ecclesiae Matris). Der bewegliche Gedenktag wird künftig am Montag nach Pfingsten gefeiert. Die Entscheidung, dieses besondere Mariengedächtnis auf den Pfingstmontag zu legen, betone die geistliche Mutterschaft Mariens, so Kardinal Sarah, der Präfekt der Gottesdienstkongregation.
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- 2017 – Magnum Principium: Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte
Papst Franziskus regelt mit seinem am 9.9.2017 veröffentlichten Schreiben das Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte neu. Seine Anpassungen einiger Passagen des Kirchenrechts stärken die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen. Das „Motu Proprio“, der Erlass des Papstes mit dem Titel „Magnum Principium“ (Das wichtige Prinzip), ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
Apostolisches Schreiben „Magnum Principium“ (deutsch)
„Leseschlüssel“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (deutsch)
- 2017 – Einfügung des Heiligen Josef in die Hochgebete II-IV
Die Gottesdienstkongregation hatte 2013 (s. u.) die Hinzufügung des Namens des heiligen Josef in den Eucharistischen Hochgebeten geregelt. Die deutsche Übersetzung wird nun in einem neuen Dekret angepasst. Die Einfügung des Hl. Josef in die Hochgebete II-IV wird erst ab Erscheinen des neuen Messbuchs verbindlich sein.
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erließ am 1. Mai 2013 das Dekret Paternas vices, in dem die Hinzufügung des Namens des heiligen Josef in den eucharistischen Hochgebeten Il, III und IV des Missale Romanum der editio typica tertia geregelt wird.
Die Gottesdienstkongregation reagierte nun – vier Jahre später – auf „Beobachtungen hinsichtlich der von dieser Kongregation vorgelegten deutschen Übersetzung“, die im deutschen Sprachgebiet als mangelhaft empfunden wurde, und ändert mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der Liturgischen Kommissionen der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizer Bischofskonferenz die Übersetzung in deutscher Sprache (vgl. Dekret Nomen Sancti Ioseph vom 31. Juli 2017, Prot. N. 369/17).Die offizielle Übersetzung lautet nun in den Hochgebeten II-IV:
Prex eucharistica II: „… in der Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und mit allen, …“.
Prex eucharistica III: „… mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und Märtyrern, .…“.
Prex eucharistica IV: „… in Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und mit allen Heiligen, …“. - 2017 – Rundbrief an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharistie
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erinnert an die geltenden Bestimmungen und gibt einige praktische Hinweise.
Rundbrief (15. Juni 2017, Hochfest des Leibes und Blutes Christi)Dieses Schreiben ändert nichts an den bisherigen Vorgaben.
Bereits im Juli 2003 gab die Glaubenskongregation in einem Rundschreiben an die Präsidenten der Bischofskonferenzen Normen über den Gebrauch von Brot mit niedrigem Gluten-Anteil und von Most als Materie der Eucharistie für Personen, die aus verschiedenen schwerwiegenden Gründen normal zubereitetes Brot oder normal gegärten Wein nicht zu sich nehmen können.Weitere Informationen: „… und esset alle davon? Zum Umgang mit der Kommunion bei Gluten-Unverträglichkeit“ – In diesem Heft wird kurz beschrieben, was Zöliakie ist, was das Kirchenrecht bezüglich des Brotes bei der Eucharistie sagt, welche besondere Art von Hostien es für Zöliakie-Kranke gibt und wie damit umzugehen ist.
GottesdienstHilfen-SHOP - 2016 – Lateinische Liturgie: Gedenktag der hl. Maria Magdalena aufgewertet
Der Gedenktag der heiligen Maria Magdalena wurde in den Rang eines Fest erhoben. Papst Franziskus ehrt damit die Frau, die als erster Mensch überhaupt – noch vor den Aposteln – dem auferstandenen Christus begegnete und seine Auferstehung bezeugte.
Dekret zum Fest der heiligen Maria Magdalena
Artikel von Erzbischof Arthur Roche über die Aufwertung des Gedenktags - 2016 – Lateinische Liturgie: Fußwaschungs-Ritus geändert. Auch Frauen sind zugelassen
Papst Franziskus ändert offiziell den Ritus der Fußwaschung am Gründonnerstag für die Weltkirche. In Zukunft kann die Symbolhandlung bei der Abendmahlsmesse auch an Frauen und Mädchen, nicht mehr nur an Männern oder Jungen, vollzogen werden.
DECRETUM In Missa in Cena Domini
Deutsche Übersetzung des Dekrets
Auf Bitten von Papst Franziskus veröffentlichte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 21.1.2016 ein Dekret, das den Ritus der Fußwaschung am Gründonnerstag für die Weltkirche ändert. Es ist vom Präfekten Kardinal Robert Sarah unterzeichnet ist.
Zugleich mit dem Dekret veröffentlichte der Vatikan einen Brief von Papst Franziskus an Kardinal Sarah, in dem das Kirchenoberhaupt erläutert, was ihn zu der Änderung bewog. Seine Absicht sei, die Anwendungsweisen des Ritus zu verbessern, „damit sie voll die Bedeutung der Geste ausdrücken, die Jesus beim Letzten Abendmahl setzte, seine Selbsthingabe ‚bis zum Tod´ zum Heil der Welt, seine grenzenlose Liebe.“ Nach sorgfältiger Abwägung sei er zu dem Entschluss gelangt, die Rubriken des römischen Messbuchs dahingehend zu ändern. „Ich ordne also an, dass die Rubrik modifiziert wird, wonach die zur Fußwaschung ausgewählten Personen Männer oder Jungen sein müssen, sodass von nun an die Hirten der Kirche die Teilnehmenden an dem Ritus unter allen Mitgliedern des Gottesvolkes auswählen können.“ (Meldung bei Radio Vatikan, 21.1.2016)
- 2014 – Johannes XXIII. und Johannes Paul II. wurden in den Römischen Generalkalender aufgenommen
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der ganzen Welt wurden die Gedenktage der heiligen Päpste Johannes XXIII. und Johannes Paul II. in den Römischen Generalkalender aufgenommen.
Das berichtete L’Oservatore Romano und veröffentlichte am 11.9.2014 (Druckausgabe vom 12.9.2014) ein Dekret der Gottesdienstkongregation vom 29. Mai 2014. Darin wird festgelegt, dass der Gedenktag des heiligen Johannes XXIII. der 11. Oktober ist, der Tag der Eröffnung des Konzils im Jahr 1962. Der Gedenktag des heiligen Johannes Paul II. ist der 22. Oktober, der Tag seiner Inauguration im Jahr 1978. Beide Gedenktage sind sogenannte nichtgebotene Gedenktage. Schon bei ihrer Herbstvollversammlung 2011 hatten die deutschen Bischöfe beschlossen, die liturgische Verehrung der beiden Päpste zu fördern und sie deshalb in den Regionalkalender des deutschen Sprachgebietes aufzunehmen. Diesem Anliegen wird jetzt mit der Aufnahme in den Generalkalender entsprochen.
Das Deutsche Liturgische Institut wird rechtzeitig die vorliegenden liturgischen Texte in geeigneter Weise zugänglich machen. Die liturgischen Texte für Johannes Paul II. wurden nach dessen Seligsprechung bereits in deutscher Sprache von Rom veröffentlicht. Die Texte zum Gedenktag Johannes XXIII. sind in der aktuellen Ausgabe des L’Osservatore Romano in lateinischer Sprache publiziert, liegen aber noch nicht in einer von Rom rekognoszierten deutschsprachigen Fassung vor. (Eine private Übersetzung des Tagesgebetes ist in der Handreichung zum Ergänzungsheft zum Messbuch 2010 publiziert: zum SHOP)
- 2013 – Einfügung des Heiligen Joseph in die Hochgebete II-IV
Der Name des Heiligen Joseph soll in die eucharistischen Hochgebete II-IV des Messbuchs eingefügt werden. Diese von Papst Benedikt XVI. getroffene und von Papst Franziskus bestätigte Entscheidung wurde in einem Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mit Datum vom 1. Mai 2013 bekannt gemacht. Dem Dokument zufolge soll der Heilige Joseph nach dem Namen Mariens in die Hochgebete eingefügt werden.
Im Hochgebet II lautet die Formulierung damit laut dem Dekret: …ut cum beata Dei Genetrice Virgine Maria, beato Ioseph, eius Sponso, beatis Apostolis…;
im Hochgebet III: …cum beatissima Virgine, Dei Genetrice, Maria, cum beato Ioseph, eius Sponso, cum beatis Apostolis…;
und im Hochgebet IV: …cum beata Virgine, Dei Genetrice, Maria, cum beato Ioseph, eius Sponso, cum Apostolis… Die lateinischen Formulierungen erklärt das Dekret ab sofort für authentisch.
Die Kongretation hat außerdem selbst Übersetzungen der betreffenden Passagen in den wichtigsten westlichen Sprachen veröffentlicht.
Auf Deutsch soll es demnach im Hochgebet II heißen: …mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen Aposteln…;
im Hochgebet III: mit der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen heiligen Aposteln…;
und im Hochgebet IV: „mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem seligen Joseph, ihrem Bräutigam, mit deinen Aposteln…“.
- 2012/2013 – Jahr des Glaubens
Ein besonderes Messformular „Pro nova evangelizatione“ zum „Jahr des Glaubens“ wurde von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in lateinischer und italienischer Sprache approbiert (17. Juni 2012).
Mitte Oktober 2012 wurde auch eine deutsche Übersetzung (ohne Approbationsschreiben) veröffentlicht.
Liturgische Texte auf annusfidei.va
Handreichung zum Messbuch (16 Seiten) im SHOP
- 2011 – Liturgische Verehrung des Seligen Johannes Paul II.
Mit Dekret vom 2. April 2011 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die liturgische Verehrung des Seligen Johannes Paul II. geregelt. Danach kann bis zum 1. Mai 2012 eine heilige Messe zur Danksagung an Orten und Tagen von besonderer Bedeutung gefeiert werden. Den Bischöfen kommt es zu, für den Bereich ihrer Diözesen einen Tag oder mehrere Tage sowie einen Ort oder mehrere Orte zu bestimmen. Gleiches wie für die Bischöfe gilt für die Ordensoberen für ihren Bereich. In den Kalendern der Diözese Rom und der Diözesen Polens ist der jährliche Gedenktag am 22. Oktober, dem Jahrestag seiner Amtseinführung (1978), verzeichnet. Bei der heiligen Messe sind das Commune-Texte „Hirten der Kirche: Für Päpste und Bischöfe“ (MB S. 915-917) und das eigene Tagesgebet zu verwenden. Liturgische Texte auf vatican.va
- 2010 – Gedenktag des Seligen John Henry Newman
Der Gedenktag des Seligen John Henry Newman wurde auf den 9. Oktober, den Tag seiner Aufnahme in die römisch-katholische Kirche, festgelegt. In den Kongregationen des heiligen Philipp Neri (außerhalb von Großbritannien) wird der 9. Oktober als gebotener Gedenktag (Memoria) des seligen Johannes Heinrich Newman begangen. Liturgische Texte (pdf)
- 2010 – Besondere Karfreitagsfürbitte für Missbrauchsopfer
Die Liturgie des Karfreitags sieht vor, dass „in einer schweren öffentlichen Notlage … der Ortsordinarius eine besondere Bitte zusätzlich gestatten oder anordnen“ kann. (Messbuch, S. [42])
- 2009 – Fest der Bekehrung des Apostels Paulus am 25. Januar
Obwohl eigentlich 3. Sonntag im Jahreskreis kann laut Dekret der Gottesdienstkongregation von 25. Januar 2008 wegen des Paulusjahres eine Messe nach dem Festformular gefeiert werden. Die zweite Lesung wird vom 3. Sonntag im Jahreskreis genommen. Ebenso ist das Glaubensbekenntnis zu sprechen.
- 2008 – Hochfest des Hl. Josefs verlegt
Im Jahr 2008 fällt das Hochfest des Hl. Josef (19. März) in die Karwoche, das Hochfest der Verkündigung des Herrn (25. März) in die Osterwoche.
Wegen dieser Okkurenz ergibt sich: Im Jahr 2008 wird das Hochfest des Hl. Josef am 15. März, das Hochfest der Verkündigung des Herrn am 31. März gefeiert. - 2007 – Römischer Ritus: Forma extraordinaria
Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ über den Gebrauch der Römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970 unterzeichnet. Es behandelt den Gebrauch der Römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der Reform der Messliturgie, die 1970 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfolgte.
Mit seiner liturgischen Initiative möchte Papst Benedikt auch einen Beitrag zur Versöhnung in der Kirche leisten. In einem begleitenden Schreiben an die Bischöfe erinnert der Papst an die Notwendigkeit, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen.“
Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 178 (PDF), hg. von der Deutschen Bischofskonferenz mit dem lateinischen Text des Motu proprio, seiner offiziellen deutschen Übersetzung sowie der Übersetzung des Begleitbriefs von Papst Benedikt an die Bischöfe
Albert Gerhards, Die „alte“ und die „neue“ Messe. Versuch einer Sondierung der Positionen, in: Gottesdienst 41 (26. April 2007) Nr. 8, 57-59 (PDF)
Peter B. Steiner, Zurück zum Hochaltar? Zwischenruf eines Kunsthistorikers, in: Gottesdienst 41 (26. April 2007) Nr. 8, 60-61 (PDF)
- 2005 – Gedenktag des sel. Kardinal von Galen
Für die Diözese Münster wurde der lateinische und deutsche Text des Tagesgebetes und der deutsche Text der Zweiten Lesung der Tagzeitenliturgie für den Gedenktag des Sel. Clemens August von Galen approbiert (05-10-2005). [Notitiae 473-474, 24; 27]
In den Bistümern Berlin (25-11-2005) und Essen (19-12-2005) kann der Gedenktag des Sel. Clemens August von Galen am 22. März gefeiert werden. [Notitiae 473-474, 29]
- 2005 – Gedenktag des hl. Bonifatius aufgewertet
Für die deutschen Diözesen wurde der Gedenktag des Hl. Bonifatius zum Fest erhoben (09-09-2005). [Notitiae 473-474, 29]
- 2017 – Magnum Principium: Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte