Bischöfe ermöglichen Kommunion für protestantische Ehepartner

Die katho­li­schen Bischö­fe Deutsch­lands wol­len kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehe­part­nern die gemein­sa­me Teil­nah­me an der Eucha­ris­tie ermög­li­chen. Dies sag­te der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Kar­di­nal Rein­hard Marx, zum Abschluss der Früh­jahrs­voll­ver­samm­lung der Bischö­fe in Ingol­stadt am 22. Febru­ar 2018.

 

Abschluss­pres­se­kon­fe­renz der Früh­jahrs-Voll­ver­samm­lung 2018 der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz in Ingolstadt

Aus­zug aus dem Pres­se­be­richt von Kar­di­nal Rein­hard Marx, Vor­sit­zen­der der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, 22. Febru­ar 2018:

 

  1. Kon­fes­si­ons­ver­schie­de­ne Ehen und gemein­sa­me Teil­nah­me an der Eucharistie 

Erneut haben wir uns mit dem The­ma „Kon­fes­si­ons­ver­schie­de­ne Ehen und gemein­sa­me Teil­nah­me an der Eucha­ris­tie“ befasst. Hin­ter­grund ist der hohe Anteil kon­fes­si­ons­ver­schie­de­ner bzw. kon­fes­si­ons­ver­bin­den­der Ehen und Fami­li­en in Deutsch­land, bei denen wir eine her­aus­for­dern­de und drin­gen­de pas­to­ra­le Auf­ga­be erken­nen. In den ver­gan­ge­nen Mona­ten haben die Öku­men­e­kom­mis­si­on und die Glau­bens­kom­mis­si­on an einem Doku­ment gear­bei­tet, das sich – anknüp­fend an die welt­kirch­li­chen und kir­chen­amt­li­chen Bezugs­tex­te der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te bis hin zu Amo­ris lae­ti­tia – als Hil­fe­stel­lung ver­steht, um im seel­sorg­li­chen Gespräch die kon­kre­te Situa­ti­on anzu­schau­en und zu einer ver­ant­wort­ba­ren Ent­schei­dung über die Mög­lich­keit des Kom­mu­nion­emp­fangs des nicht­ka­tho­li­schen Part­ners zu kom­men. Des­halb sind die Per­so­nen, an die sich das Doku­ment rich­tet, zual­ler­erst die Seel­sor­ger: Ihnen geben wir eine Ori­en­tie­rung für die seel­sorg­li­che Beglei­tung von kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehe­paa­ren, die für sich klä­ren wol­len, ob eine gemein­sa­me Teil­nah­me an der Eucha­ris­tie in der katho­li­schen Kir­che mög­lich ist.

Die Ori­en­tie­rungs­hil­fe geht davon aus, dass in kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehen im Ein­zel­fall der geist­li­che Hun­ger nach dem gemein­sa­men Emp­fang der Kom­mu­ni­on so drän­gend sein kann, dass es eine Gefähr­dung der Ehe und des Glau­bens der Ehe­part­ner nach sich zie­hen könn­te, ihn nicht stil­len zu dür­fen. Das gilt ins­be­son­de­re für die Ehe­paa­re, die ihre Ehe sehr bewusst aus dem gemein­sa­men christ­li­chen Glau­ben leben möch­ten und deren Ehe schon jetzt die Kon­fes­sio­nen ver­bin­det. Hier kann ein „schwer­wie­gen­des geist­li­ches Bedürf­nis“ ent­ste­hen, das es nach dem Kir­chen­recht (auf der Grund­la­ge von c. 844 § 4 CIC) mög­lich macht, dass der evan­ge­li­sche Ehe­part­ner zum Tisch des Herrn hin­zu­tritt, wenn er den katho­li­schen Eucha­ris­tie­glau­ben bejaht. Des­halb ist die zen­tra­le Aus­sa­ge des Doku­men­tes, dass alle, die in einer kon­fes­si­ons­ver­bin­den­den Ehe nach einer reif­li­chen Prü­fung in einem geist­li­chen Gespräch mit dem Pfar­rer oder einer mit der Seel­sor­ge beauf­trag­ten Per­son zu dem Gewis­sen­s­ur­teil gelangt sind, den Glau­ben der katho­li­schen Kir­che zu beja­hen sowie eine „schwe­re geist­li­che Not­la­ge“ been­den und die Sehn­sucht nach der Eucha­ris­tie stil­len zu wol­len, zum Tisch des Herrn hin­zu­tre­ten dür­fen, um die Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen. Wich­tig ist: Wir spre­chen über Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen, die eine sorg­fäl­ti­ge geist­li­che Unter­schei­dung implizieren.

Die Hand­rei­chung will für den kon­kre­ten Fall der kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehe eine Hil­fe­stel­lung geben und eine grö­ße­re Klar­heit und Sicher­heit für die Seel­sor­ger und die Ehe­leu­te schaf­fen. Hier sieht sich die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz in einer beson­de­ren Ver­ant­wor­tung ange­sichts des bereits genann­ten hohen Anteils kon­fes­si­ons­ver­schie­de­ner Ehen in Deutschland.

Wir wer­den das Doku­ment, in das noch Ein­ar­bei­tun­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen, in den nächs­ten Wochen ver­öf­fent­li­chen. Ich darf hin­zu­fü­gen, dass wir eine inten­si­ve Debat­te zu die­sem The­ma in der Voll­ver­samm­lung hat­ten und uns die Ent­schei­dung nicht leicht gemacht haben.

Pres­se­be­richt

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