Die entscheidende Vorstufe der Liturgiereform
Enzyklika Mediator Dei vom 20. November 1947
Papst Pius XII. gab den entscheidenden Anstoß zur Liturgiereform des Zweiten Vatikanums – mit seiner Enzyklika Mediator Dei.
„Die Enzyklika ist ein Wendepunkt in der Beurteilung dessen, was kirchlicherseits unter Liturgie zu verstehen ist“, sagt der Bonner Liturgiewissenschaftler Albert Gerhards.
Noch im Erscheinungsjahr der Enzyklika wurde in Trier am 17. Dezember 1947 das Liturgische Institut gegründet. Die Gründung einer solchen Arbeitsstelle hatten die Vertreter der Liturgischen Bewegung schon zuvor im Sinn. Die Enzyklika sei, so der heutige Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts, als „päpstliche Ermutigung und Bestätigung ihrer Anliegen“ verstanden worden, um letztlich diesen Gedanken konkret umzusetzen.
Zur Veröffentlichung der Enzyklika Mediator Dei vor 70 Jahren hat Bischof Stephan Ackermann, Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Erster Vorsitzender des Deutschen Liturgischen Instituts, gegenüber katholisch.de folgendes Statement abgegeben:
„Die Enzyklika Mediator Dei von Papst Pius XII. war ein Meilenstein auf dem Weg der liturgischen Erneuerung der Kirche. Sie war vorbereitet durch die Liturgische Bewegung, die vor allem auch in Deutschland stark war. Wesentliche Gesichtspunkte, die dann später in der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils formuliert worden sind, werden hier schon zur Sprache gebracht: die tätige Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie, die Verwendung der Muttersprache oder die Kommunion der Gläubigen während der Messe. Mediator Dei hat die Erkenntnis aufgegriffen, dass die Kirche ein lebendiger Organismus ist, der sich beständig erneuert und auch nach neuen Formen sucht. So ist auch die Liturgie etwas Lebendiges, das weiter wächst und sich entfaltet. Das galt damals und das gilt auch heute. Das zeigen die jüngsten liturgierechtlichen Regelungen, die Papst Franziskus getroffen hat. Anders als noch Mediator Dei das formuliert, überträgt er liturgische Zuständigkeiten an die nationalen Bischofskonferenzen, um den unterschiedlichen Situationen der Ortskirchen besser gerecht werden zu können.“
Zum vollständigen Artikel bei katholisch.de:
Der Grundstein für den heutigen Gottesdienst