
Pfingstmontag bleibt Pfingstmontag

Information zum Gedenktag „Maria, Mutter der Kirche“
Mit Dekret vom 11. Februar 2018 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die liturgische Feier der seligen Jungfrau Maria als Mutter der Kirche im Rang eines gebotenen Gedenktags in den Römischen Generalkalender eingeführt. Als Termin hierfür ist gesamtkirchlich der Montag nach Pfingsten vorgesehen. Rubriken und Texte in der von der Kongregation vorgelegten Form sind über die Internetseite „Maria, Mutter der Kirche“ unter www.liturgie.de abrufbar.
In einer Notifikation vom 24. März 2018, in der die Kongregation auf ortskirchliche Gegebenheiten eingeht, ist allerdings zugleich klargestellt, dass für Deutschland die bisherige liturgische Ordnung durch den neuen Gedenktag nicht abgeschafft wird und die gewohnte liturgische Ordnung hier bestehen bleibt.
Eine Verlegung des neuen Gedenktags ist in der Notifikation nicht festgelegt. Eine abschließende Klärung des Umgangs der deutschen Bischöfe mit dem neuen Gedenktag des Generalkalenders ist noch nicht erfolgt. Ohne dem Ergebnis vorzugreifen, wird auf die Möglichkeit verwiesen, je nach pastoraler Situation an einem der Wochentage in der Woche nach Pfingsten eine Votivmesse zu Maria, der Mutter der Kirche, zu feiern, sofern der Tag nicht bereits durch einen gebotenen Gedenktag oder ein Gedenken höheren Ranges belegt ist.
Als Messformular für den neuen Gedenktag dient die Votivmesse „Maria, Mutter der Kirche“ im Messbuch (Messbuch II, S. 1141 ff.).
(Abb. Stundenbuch des Herzogs von Berry Les Très Riches Heures, 15. Jh., gemeinfrei)