Liturgiekommission
der Deutschen Bischofskonferenz
Bischof Ackermann zum Vorsitzenden gewählt
Bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda (25.-28. September 2017) wurde Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) zum Vorsitzenden der Liturgiekommission gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Bischof Friedhelm Hofmann (Würzburg) an, der aus Altersgründen aus dem Amt ausgeschieden ist. Dr. Stephan Ackermann ist als Bischof von Trier Erster Vorsitzender des Deutschen Liturgischen Instituts und nun auch Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz.
In der Abschluss-Pressekonferenz sprach Kardinal Marx davon, dass das Motu proprio MAGNUM PRINCIPIUM mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen wurde. In diesem Zusammenhang hob er das hohe Verdienst des bisherigen Vorsitzenden der Liturgiekommission, Bischof Hofmann, hervor, der sich für eine Neuinterpretation der Übersetzerinstruktion „Liturgiam authenticam“ eingesetzt habe.
Auf Nachfrage, was das Motu proprio für eine Neuübersetzung des Missale Romanum bedeute, wies Kardinal Marx darauf hin, dass er keinen dringenden Handlungsbedarf sehe, Eile sei nicht geboten, da er nicht sehen könne, dass die jetzige Übersetzung schlecht sei.
Die Liturgiekommission, nun unter Vorsitz von Bischof Ackermann, wird sich bei ihrer Sitzung in der nächsten Woche eingehend mit dem Motu proprio befassen. Kardinal Marx sieht, dass das Motu proprio für das Verfahren der Übersetzung den richtigen Weg zeige, denn „vorher war es faktisch in einer Sackgasse“.
Weitere Informationen zum Motu proprio MAGNUM PRINCIPIUM: Vom Kopf auf die Füße gestellt - Die Übersetzung liturgischer Texte