Liturgisches Jahrbuch 3/2021
Inhalt der Ausgabe 3/2021
Editorial
»Gemeinsam am Tisch des Herrn«
Kimberly Hope Belcher
Das Sammeln der Fragmente. Die historische Liturgiewissenschaft in »Gemeinsam am Tisch des Herrn« und ihre Früchte
Theodor Dieter
Offene Kommunion beim Herrenmahl. Zur Studie des ÖAK »Gemeinsam am Tisch des Herrn«
Judith Hahn
Gewissensentscheidungen in der Liturgie. Eine kirchenrechtliche Perspektive
Buchbesprechungen
Editorial 3/2021: »Gemeinsam am Tisch des Herrn«
Von Benedikt Kranemann und Stephan Winter
Am 11. September 2019 wurde das Votum »Gemeinsam am Tisch des Herrn« des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) der Öffentlichkeit präsentiert.1 Seither wird das Papier bzw. werden einige seiner Ergebnisse und Schlussfolgerungen in den unterschiedlichsten Weisen aufgenommen und – teilweise sehr kontrovers – diskutiert.2 Die Aufsätze dieses Liturgischen Jahrbuches leisten einen Beitrag zu diesen Diskussionen. Hier wollen wir zunächst den größeren Rahmen skizzieren, in dem aus unserer Sicht die Debatten (auch) verortet sind. Dabei geht es um die adäquate Verhältnisbestimmung der verschiedenen Entscheidungs- und Handlungsebenen hinsichtlich der liturgischen Praxis. Dazu ließe sich z. B. bei entsprechenden Differenzierungen zum Authentizitätsbegriff ansetzen. Im Anschluss an solche Vorschläge3 lassen sich drei Ebenen »authentischer Liturgie« unterscheiden:
(Aut1) Authentizität im Blick auf die Übereinstimmung mit übergeordneten Vorgaben, die teilweise mit dem Anspruch auf universalkirchliche Verbindlichkeit verknüpft sind: Der Grad an Authentizität in diesem Sinne bemisst sich daran, inwiefern die Texte und Riten einer liturgischen Feier mit kirchenoffiziellen Regelungen übereinstimmen (vgl. innerhalb des römischen Ritus etwa das Konzept der Editiones typicae). Solche Authentizität bringt zum Ausdruck, dass es eine kirchliche Einheit gibt, die sich in gewisser Hinsicht in Einheitlichkeit bzw. Einförmigkeit bestimmter rituell-gottesdienstlicher Ordnungen, Gewohnheiten u. ä. niederschlägt.
(Aut2) … im Blick auf die konkrete Feiergemeinde: Authentisch Liturgie zu feiern kann auch meinen, dass eine konkrete rituell-gottesdienstlich konstituierte Gemeinschaft ihrem Selbstverständnis nach glaubwürdig praktiziert, darüber auch in Kommunikation ist. Es geht darum, ob die von ihr realisierte liturgische Ästhetik grundsätzlich repräsentiert, was diese Gemeinschaft an Bedeutungszuschreibungen damit verbindet, insbesondere, ob sich darin ihre Gottesbeziehung und ihr Glaube adäquat verwirklicht.
(Aut3) … im Blick auf das rituell-gottesdienstlich handelnde Individuum: Wird Authentizität als Eigenschaft der einzelnen Person betrachtet, geht es um die Frage, inwiefern sich die/der Einzelne auch mit dem persönlichen Glauben, eigener Spiritualität und Frömmigkeit in einer Liturgie wiederfinden kann. Authentizität bemisst sich dann daran, inwiefern eine Liturgie erlaubt, dass Menschen »das ›Innerste‹ […], ihr innerstes Berührt- und Beteiligtsein ins Spiel [bringen]. Wo sie nicht mehr von diesem Innersten her gelebt wird, ist sie nicht mehr lebendig machend, Leben öffnend und erweiternd.«4
Richtig ist, dass von der inneren Logik rituell-gottesdienstlicher Praxis, die auf der Grundlage biblisch-christlich-kirchlichen Glaubens geschieht, das komplexe Zueinander von (Aut1–3) unbedingt Beachtung finden muss, wenn Authentizität insgesamt gefördert werden soll. Weniger klar ist in einschlägigen Argumentationen allerdings oft, dass man nicht umhinkommt, in (hochgradig) modernisierten Kontexten mit allen entsprechenden Überlegungen zunächst konsequent bei der Authentizität des Individuums – (Aut3) – anzusetzen, denn: Der Authentizitätsbegriff ist heute5, da Multioptionalität jedwede Daseinsgestaltung prägt, nur adäquat unter Einbeziehung der personalen Perspektive zu fassen. Mit der Philosophin Isolde Charim formuliert: »Religiöse Identität funktioniert heute nicht mehr nach dem Modus der vollen Identität. Selbst der überzeugteste Gläubige gehört heute seiner Gemeinschaft nicht mehr voll an, sondern gewissermaßen nur noch nicht-voll. Nicht-voll aber heißt, dass die eigene Überzeugung und auch Bindung immer Bescheid weiß, dass sie nur eine Möglichkeit unter anderen ist.«6 (Aut1) und (Aut2) sind von daher nur als Ergebnis einer entschiedenen Zustimmung der einzelnen Gläubigen plausibel zu machen. Menschen werden nicht mehr in eine Überlieferung eingeordnet, sie eignen sich Traditionen an – oder eben auch nicht: »Die selbst gewählte Tradition (was für ein Paradoxon!) hat den gegenteiligen Effekt von früherer Religiosität: Statt durch die Einreihung in die Kette der Generationen ent-subjektiviert zu werden, wird das Ich, indem es wählt, gestärkt.«7 Solche Stärkung ist so gesehen aber auch Ergebnis eines erheblichen Mehraufwandes der Einzelnen, die z. T. immens in ihre Identitätsentwicklung investieren müssen.
Demgemäß thematisiert »der Authentizitätsdiskurs die Übereinstimmung von Entwurf und Vollzug von Leben: Der Lebensvollzug eines Menschen entspricht mehr oder weniger dem Lebensentwurf, den sich dieser Mensch gibt und den er kommuniziert.«8 Philosophisch betrachtet, lassen sich die Beziehungen zwischen (Aut1–3) von daher zurückzuführen auf die Grundparadoxien moderner Freiheit überhaupt. Diese Paradoxien sind «Ausdruck der begrifflichen Grundspannungen zwischen Autonomie und Heteronomie einerseits, Autonomie und Authentizität andererseits«9: Die individuelle Freiheit als »das alles entscheidende und unverzichtbare Prinzip moralischer Bewertung« ist notwendig dadurch gekennzeichnet, dass deren Autonomie unbedingt zu achten ist; zugleich aber streben die einzelnen Menschen nach Authentizität: danach, »ein Leben zu führen, das Bedeutung und tiefen Gehalt besitzt, das mich als Individuum gerade aus der Masse heraushebt, kein Leben von der Stange ist«. Damit sind die Pole der »tiefen inneren begrifflichen Spannung jener Dimensionen« benannt, »die dem Konzept der Autonomie zugleich zukommen sollen, Selbstgesetzgebung, Selbstbindung und Selbstverwirklichung.«
Theologisch sind vor diesem Hintergrund in der aktuellen Entwicklungsphase im Blick auf die Liturgie deshalb zwei Pole gezielt einzubeziehen: Einerseits geht es um die Stärkung bzw. Wiederentdeckung der kirchlichen Gemeinschaft in unterschiedlichen Formen und damit die ekklesiale Bedeutung der Sakramente bzw. jedweder liturgischen Feier; andererseits ist die Bedeutung der*des einzelnen Gläubigen in seiner*ihrer einmaligen Würde und unvertretbaren Verantwortung sowie mit seinem*ihrem Glaubenssinn10 nochmals vertiefter, als bislang weithin geschehen, zu thematisieren. Mit etwaigen Reflexionen und Handlungsstrategien konsequent bei (Aut3) anzusetzen, bedeutet dann gerade nicht, eine gemeinschaftliche Feier könnte private Vorlieben und Stimmungen der Beteiligten einfachhin ›bedienen‹. Vielmehr geht es um »die ursprüngliche Unverfügbarkeit dessen, was uns da ›einstimmt‹«, und von daher darum, inwiefern Liturgie »die Erfahrung vermittelt, dass wir von weiter her sind, als es die Anfänge sind, die wir selbst setzen können«; aber eben diese Erfahrung muss zur je meinigen werden können.11 Authentisch in diesem Sinne ist Liturgie insofern dann, wenn sie individuelles »Beteiligtsein am Welt-Entzogenen« und der eigenen Selbst-Entzogenheit ermöglicht, Beteiligtsein, das aus Überzeugung angenommen und übernommen wird: »Hier ist – wenn es gut geht: auf wohltuende Weise – zu erleben, das ich von ›weiter her‹ komme als von mir selbst, dass ich immer schon mittue, wovon ich nicht der Ursprung bin, aber wohinein ich mich einstimmen kann, kritisch einstimme oder mich entziehe, wenn es mich nicht berührt.«
Die Thematik wechselseitiger liturgischer Gastfreundschaft hinsichtlich der Feier von Abendmahl bzw. Eucharistie ist von daher grundsätzlich so anzugehen, dass den ekklesialen Begründungsstrategien, die eher für Zurückhaltung oder gar Verweigerung sprechen, der Zugang vom Individuum und der Lebenswelt her mindestens an die Seite zu stellen ist. Eva- Maria Faber hat diesbezüglich schon vor Längerem festgehalten: Ekklesial gesehen sei das Kriterium tragfähig, dass Kirchengemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft zusammengehören, insofern die gegenseitige Einladung ganzer Gemeinden, generelle Interkommunion oder Interzelebration fokussiert werde; »[d]och gibt es Grenzen dieser ekklesialen Betrachtungsweise, die durch eine legitime, am Menschen als Individuum orientierte Betrachtungsweise zu ergänzen ist. Die spezifische Situation von einzelnen Menschen kann nicht schlechthin mit der ekklesialen Situation zwischen den Kirchen in eins geschaut werden. Die Wahrnehmung christlicher Existenz einseitig unter dem Aspekt der Kirchlichkeit verkennt die Würde der einzelnen Person, die als solche von Gott gemeint und berufen ist und vor Gott als dem Geheimnis des unverwechselbar eigenen Lebens steht.«12 Die in der Taufe gestiftete, besonders qualifizierte Gottes- und Christusbeziehung eröffnet »einen unantastbaren Bereich der je persönlichen Heilssituation, der zwar in ekklesiale Zusammenhänge eingebunden ist, darin jedoch nicht gänzlich aufgeht und im Letzten dem Zugriff ekklesialer Bewertung und Reglementierung enthoben ist.«
Das Votum »Gemeinsam am Tisch des Herrn« lässt sich von diesen Grundsatzüberlegungen her jetzt so einordnen, dass es konsequent modern im angedeuteten Sinne und auf Basis der zuletzt skizzierten theologischen Linie argumentiert. Es trägt v. a. die Erkenntnisse theologischwissenschaftlicher Arbeit der vergangenen Jahrzehnte aus der Perspektive verschiedener Disziplinen (Bibelwissenschaften, Kirchengeschichte, Dogmatik, Liturgiewissenschaft etc.) zusammen, greift einschlägige kirchenoffizielle Positionsbestimmungen auf, um auf der damit ins Bewusstsein gerufenen Basis ein »Votum für eine Öffnung der konfessionellen Mahlfeiern für Christinnen und Christen aus anderen Traditionen« (S. 3) zu formulieren. Anders gesagt: Es geht dem Votum innerhalb der aktuell gegebenen Rahmenbedingungen dezidiert nicht darum, für konfessionsübergreifende Feiern der Eucharistie/des Abendmahls zu plädieren, die weitgehendste Authentizität im Sinne von (Aut1) anstreben bzw. behaupten. Vielmehr wird konstatiert, dass der Stand des Dialogs zwischen den betreffenden Kirchen insgesamt – Ebene (Aut1) – hinsichtlich entscheidender Aspekte so weit vorangeschritten ist, dass einer Einladung von einzelnen Gläubigen zur Mitfeier einer konkreten, konfessionell getragenen Liturgie – Ebene (Aut2) – prinzipiell Nichts entgegensteht; entscheidendes Kriterium ist aus dieser Sicht, ob die/der Einzelne sich zu einer solchen Feier eingeladen fühlt und an ihr authentisch im Sinne von (Aut3) teilnehmen kann. Etwa bei den Einladungen zur Teilnahme an der Liturgie einer anderen Konfession am Samstagabend des 3. Ökumenischen Kirchentages – wie auch immer diese Einladung kirchenoffiziell jeweils formuliert bzw. individuell rezipiert worden ist – wurde das Zusammenspiel dieser drei Ebenen so gefördert, dass die Verantwortlichen im Blick auf die Ebene (Aut2) eine Arbeitshilfe mit Hinweisen zur ökumenisch sensiblen Gestaltung der Feiern zur Verfügung gestellt haben.13 Das Antwortschreiben des ÖAK auf die »Lehrmäßige[n] Anmerkungen « der Glaubenskongregation zu »Gemeinsam am Tisch des Herrn« bringt die skizzierten Zusammenhänge pointiert so auf den Punkt:
»Der ÖAK hat bei seinem Votum [»Gemeinsam am Tisch des Herrn«; B. K./S. W.] im Blick, dass es noch keine umfassende evangelisch/römisch-katholische Kirchengemeinschaft gibt, die die Voraussetzung für eine umfassende eucharistische Gemeinschaft ist. Zugleich wird in beiden Traditionen die Überzeugung vertreten, dass die Teilhabe an der Feier von Abendmahl und Eucharistie von Einzelnen aus jeweils anderen Konfessionen auch ein Weg zur Vertiefung der Suche nach umfassender Einheit ist. Dieser Weg ist ein Beitrag zur Suche nach einer Verdichtung des gemeinsamen Glaubenslebens und auf dem Weg zur sichtbaren Einheit.
[…]
Mit seinem Votum gibt der ÖAK eine theologisch fundierte Begründung für die Entscheidungsfindung [der einzelnen Gläubigen; B. K./S. W.]: Christinnen und Christen, die im sakramentalen Band der Taufe miteinander geistlich verbunden sind, können, zumal bei besonderen Anlässen, an den Feiern von Abendmahl und Eucharistie der je anderen Konfession im Vertrauen auf die Gegenwart Jesu Christi teilnehmen. Sie erfahren sich als Getaufte dazu eingeladen. Sie können gewiss sein, dass auch in der jeweils anderen Feierform die Verheißung der Gegenwart Jesu Christi gilt. Durch die erlebte Gemeinschaft vertieft sich der Wunsch nach umfassender, sichtbarer Einheit. So stärkt das Votum des ÖAK die glaubenden Individuen in einem weiten ekklesialen Horizont.«14
Die einzelnen Beiträge des vorliegenden Heftes beleuchten nun mit einem gewissen Abstand zum Erscheinen des Papiers und unter Berücksichtigung der Diskussionen, die sich seither entwickelt haben, auf ihre je eigene Weise und aus drei verschiedenen (auch) konfessionell geprägten Perspektiven, wie der vom Votum des ÖAK gewählte Ansatz kanonistisch und (liturgie)theologisch einzuordnen bzw. zu beurteilen ist. Die Kirchenrechtlerin Judith Hahn, Bochum, befasst sich mit »Gewissensentscheidungen in der Liturgie« und fragt u. a., ob nicht im Liturgierecht mehr Freiheit und stärker die Möglichkeit zum eigenen Gewissensentscheid einzuräumen seien. Theo Dieter, evangelischer Ökumeniker und bis 2018 Direktor des Instituts für Ökumenische Forschung, Straßburg, unterzieht das ÖAK-Papier unter der Überschrift »Offene Kommunion beim Herrenmahl« einer kleinteiligen Analyse. Er argumentiert für eine mögliche Teilnahme katholischer Christen am evangelischen Abendmahl, kritisiert aber in seiner kritischen Lektüre u. a., dass vom eucharistischen Glauben, der von den Feiernden erwartet werde, nicht die Rede sei, wirft die Frage nach Zulassungskriterien von Christus her auf und diskutiert das Verhältnis von opus Dei und opus hominis. Kimberly Hope Belcher, Professorin für Liturgiewissenschaft an der University of Notre Dame, beschreibt die spezifische Situation der Ökumene in den USA und liest das ÖAK-Votum aus dieser Perspektive. Sie vertritt die These, Vielfalt in gegenseitigem Respekt und nicht Homogenität mache die Einheit eines Leibes aus, in dem zwar die Glieder verschieden seien, aber jedes Glied seine Aufgabe habe.
1 Vgl. Gemeinsam am Tisch des Herrn / Together at the Lord’s table. Ein Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen / A statement of the Ecumenical Study Group of Protestant and Catholic Theologians (Dialog der Kirchen 17), hg. v. Volker Leppin / Dorothea Sattler, Freiburg/Br. [u. a.] 2020.
2 Um nur einige der wichtigsten offiziellen/offiziösen Reaktionen zu nennen: Nach Veröffentlichung des Votums hat sich bereits am 28.2.2020 der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland sehr positiv dazu geäußert (die Stellungnahme ist online zugänglich unter https://www. ekd.de/ekd_de/ds_doc/200228_Stellungnahme_Rat_der_EKD_Gemeinsam_am_Tisch_des_ Herrn.pdf). In einem auf den 18.9.2020 datierten Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Georg Bätzing und angehängten »Lehrmäßige[n] Anmerkungen « hat sich hingegen der Präfekt der römischen Glaubenskongregation Luis Kardinal Ladaria Ferrer S. J. bezüglich grundlegender Aspekte deutlich kritisch positioniert (online zugänglich unter https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2020/2020-09-18_ Kard.-Ladaria_Lettera-Vorsitzender-DBK.PDF bzw. https://www.dbk.de/fileadmin/redak tion/diverse_downloads/dossiers_2020/2020-09-18_Kard.-Ladaria_Lettera_Anlage-Vorsit zender-DBK.PDF). Mit Datum vom 6.10.2020 hat dann wiederum der Kontaktgesprächskreis römisch-katholischer und evangelischer Kirchenleitungen das Votum grundsätzlich positiv gewürdigt (zugänglich unter https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/ presse_2020/2020-160a-Wuerdigung-Kontaktgespraechskreis-zum-Votum-des-OEAK.pdf). Auf die Kritik der Glaubenskongregation hat der ÖAK seinerseits am 6.1.2021 mit einer Stellungnahme reagiert (online zugänglich: https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ fb2/zentraleseiten/aktuelles/stellungnahme.oakzula.6.1.2021.pdf). Weitere Einlassungen zur Sache u. a. durch den Leiter des vatikanischen Einheits-Rates Kurt Kardinal Koch und des evangelischen wissenschaftlichen Leiters des ÖAK Volker Leppin sind zu nennen (vgl. z. B. online https://www.domradio.de/themen/%C3%B6kumene/2021-02-09/diskrepanz-zwischenwunsch- und-wirklichkeit-kardinal-koch-reagiert-mit-offenem-brief-auf-leppin). – Die bisherige Rezeptionsgeschichte lässt sich ansonsten z. B. gut nachvollziehen anhand der prominent besetzten Gesprächsrunde, die anlässlich des 3. Ökumenischen Kirchentages das Bistum Trier in Kooperation mit dem Ökumenischen Institut für interreligiösen Dialog am 14.5.2021 an der Universität Trier veranstaltet hat. Das entsprechende Video ist abrufbar unter https://www.youtube. com/watch?v=fVvNzF2rWUY (für diesen wie alle Links in dieser Fn. letzter Aufruf: 22.7.2021, auch für die instruktive Zusammenfassung unter https://news.ekir.de/meldungen/2021/05/ das-abendmahl-und-der-mut-zur-grenzueberschreitung/).
3 Vgl. Stephan Winter, »… seid nicht gleichförmig …« (Röm 12,2). Das Widerständige der Liturgie als Quelle christlicher Spiritualität, in: LJ 67 (2017), 139–159, v. a. 143–146 (dort in kritischem Anschluss an einen Vorschlag Winfried Haunerlands).
4 Jürgen Werbick, Volks-Frömmigkeit?, in: WuA 2/2014, 79–85, hier zit. nach der Online-Ausgabe (dort o. Seitenzahlen): https://www.wort-und-antwort.de/inhalte.php?jahrgang=2014&ausgab e=2&artikel=5 (letzter Aufruf: 23.7.2021); dort auch die nächsten Zitate. – Werbick formuliert allerdings im Blick auf das, was er unter Volksfrömmigkeit versteht; der Sache nach geht es aber um den hier gemeinten Zusammenhang.
5 Vgl. Imelda Rohrbacher, Authentizität als Diskursfigur. Etappen der Begriffsgeschichte, in: Authentizität – Modewort, Leitbild, Konzept. Theologische und humanwissenschaftliche Erkundungen zu einer schillernden Kategorie, hg. von Ansgar Kreutzer / Christoph Niemand (SKUL Bd. 1), Regensburg 2016, 29–41, 40, bzw. den gesamten Beitrag für eine diachrone Durchsicht wichtiger Bedeutungen der Authentizitätskategorie.
6 Isolde Charim, Ich und die Anderen. Wie die neue Pluralisierung uns alle verändert, Wien 2018, 61 f. – Vgl. zu dieser Thematik auch aus soziologischer Perspektive Andreas Reckwitz, Die Gesellschaft der Singularitäten. Zum Strukturwandel der Moderne, Berlin 2017. 7 Charim, Ich und die Anderen (wie Anm. 6), 67 f.
8 Christoph Niemand, Was Authentizität sei und wozu Authentizitätsdiskurse gut sein können, in: Kreutzer / Niemand, Authentizität (wie Anm. 5), 373–382, 373 f. – So gesehen ist Authentizität als Merkmal gelungener Selbstverwirklichung vormodern nicht zu konzeptionieren, wie u. a. Charles Taylor plausibel gemacht hat.
9 Dieses und die nächsten Zitate: Thomas M. Schmidt, Autonomie und Verbindlichkeit. Paradoxien der Moderne, in: Das autonome Subjekt? Eine Denkform in Bedrängnis (ratio fidei 54), hg. v. Klaus Vierbauer / Reinhard Kögerler, Regensburg 2014, 81–93, 81.82. – Vgl. auch: Magnus Striet, Authentizität. Kritische Bemerkungen zu einem Musterbegriff ›der‹ Moderne. Arbeitspapier zum Fachgespräch Theologie und Kulturwissenschaften an der Universität Erfurt 11./12.2013 (unveröffentl.), bes. 5. Striet zeigt, wie sich der »Gott des Exodus-Gedächtnisses« als Quelle der Spannung von Autonomie und Authentizität verstehen lässt.
10 Vgl. dazu jetzt auch die Beiträge in Der Glaubenssinn der Gläubigen als Ort theologischer Erkenntnis. Praktische und systematische Theologie im Gespräch (QD 312), hg. v. Agnes Slunitschek / Thomas Bremer, Freiburg/Br. [u. a.] 2020.
11 Vgl. dazu auch das Konzept, das entwickelt wird in Andreas Odenthal, Rituelle Erfahrung. Praktisch- theologische Konturen des christlichen Gottesdienstes (PTH 161), Stuttgart, 2019, bes. 13–25.187–197.
12 Dieses und das nächste Zitat: Eva-Maria Faber, Damit die Vielen leben können. Die eine Eucharistie – in vielen Ortsgemeinschaften – Nahrung auf persönlichen Wegen, in: Leib Christi sein – feiern – werden. Ort und Gestalt der Eucharistiefeier in der Pfarrei, hg. v. Martin Klöckener / Peter Spichtig, Freiburg/Schweiz 2006, 94–108, 96 f.
13 Vgl. dazu https://www.oekt.de/feiern/konfessionelle-gottesdienste und dort auch die Links zu den entsprechenden Materialien.
14 ÖAK, Stellungnahme (wie Anm. 2), 2 f.