Ausgabe 8/2021
Zeitschrift GottesdienstInhalt
- Leitartikel: „Du darfst jetzt deine Wünsche und Bitten posten“. Gottesdienste in neuen digitalen Gewändern am Beispiel „WhatsApp“
- Schlussakkord des Osterfestes. Ein nächtlicher Wortgottesdienst an der Schwelle zu Pfingsten
- Fürbittenvorschläge für Pfingstmontag (B) bis zum 10. Sonntag im Jahreskreis (B)
- Geist, Schöpfer, komm‘! Die Erste Lesung des Pfingsttages
- Fehlender Praxisbezug und bleibende Hoffnung. Zur weiteren Diskussion um das Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“
Editorial 8/2021
Liebe Leserinnen und Leser,
selten hat die römische Kurie eine solche Unruhe ausgelöst wie mit ihrem „Nein“ auf die Frage, ob die Kirche die Vollmacht habe, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen. Das von Papst Franziskus gutgeheißene und am 22. Februar 2021, dem Fest der Kathedra Petri, von der Glaubenskongregation als „Responsum ad dubium“ vorgelegte Schreiben hat weltweit massiven Widerstand und Protest bis in hohe kirchliche Kreise hinein ausgelöst.
Die Glaubenskongregation nennt in ihrer erläuternden Note zum Responsum vor allem moraltheologische Gründe, die einer Segnung entgegenstehen. Ein weiteres Anliegen ist jedoch auch der Schutz des Ehesakraments: So seien Segnungen gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht zulässig, „weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde[n]“.
Doch ist eine solche Analogie wirklich zwangsläufig gegeben? Oder kann nicht auch eine liturgische Form gefunden werden, die in ihren Texten und Zeichen eine „Verwechslungsgefahr“ mit der Feier der Trauung vermeidet, aber gleichzeitig die positiven Werte, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelebt werden – und die auch die Glaubenskongregation anerkennt! –, angemessen würdigt?
Die Frage ist es wert, ergebnisoffen und sachlich diskutiert zu werden!
Ihr