Festankündigung 2025
Die Festankündigung am Hochfest der Erscheinung des Herrn geht auf das 4. Jahrhundert zurück, als das 1. Konzil von Nizäa 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte. Die Berechnung dieses Datums (später auch der davon abhängigen beweglichen Feste) wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde.
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