Allgemeine Hinweise
Hinweise zur Schriftverkündigung
Die Verkündigung der Frohen Botschaft aus der Bibel ist Kernelement und Höhepunkt jeder Art von gottesdienstlicher Feier, auch in Kinder- und Familiengottesdiensten. Im verkündigten Wort aus der Bibel – ganz gleich ob lange oder kurze Text-Abschnitte – spricht Gott selbst zu seinem Volk und ist Jesus Christus selbst gegenwärtig, auch für die je aktuell Zuhörenden. Das verkündete Wort Gottes ist Gottes Wort in Menschenwort. Leiter/innen und Lektor/innen in Kinder- und Familiengottesdiensten stehen vor der Aufgabe, diese besondere Bedeutung der Verkündigung von Lesungen und Evangelien als Vergegenwärtigung Gottes und Jesu Christi im liturgischen Vollzug zum Ausdruck zu bringen und für alle Hörenden und Sehenden erfahrbar zu machen:
- durch die Sprachform der gewählten Texte (Bibelausgabe, Lektionar);
- durch die Art und Weise der Verkündigung (Sprechweise, Betonung, Persönlichkeit);
- durch die Gestaltung des Verkündigungsortes (Ambo);
- durch die Inszenierung der Verkündigung (Leuchter, Weihrauch, Akklamationen, Prozession …).
- durch die Rahmung der Verkündigung:
- sie beginnt jeweils mit einer Einleitung, bei der das jeweilige biblische Buch genannt wird: „Lesung aus dem Buch des Propheten Jesaja“ oder „Lesung aus dem Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Rom“ oder „Aus dem Evangelium nach Matthäus“;
- sie endet jeweils mit einer „Ausleitung“, die die gesprochenen bzw. gelesenen Worte (Mehrzahl) nun insgesamt theologisch deutet als: „Wort des lebendigen Gottes“ oder „Evangelium unseres Herrn Jesus Christus“ (jeweils Einzahl).
Diese kommunikative Klammer um die Schriftverkündigung macht deutlich, dass zwar immer menschliche Worte zu Gehör gebracht werden, dass aber immer Gottes Wort hindurchscheint. Deshalb sollten diese Ein- und Ausleitung auch in Kindergottesdienstes keinesfalls fehlen!
- Eine wichtige Rolle spielt auch das Buch, aus dem verkündet wird; ist es doch Symbol der Gegenwart Gottes bzw. Jesu Christi in seinem Wort. In der Liturgie wird es präsentiert (hoch erhoben) und verehrt (durch Weihrauch und Leuchter, durch Verneigen und Küssen) – durchaus auch in Kindergottesdiensten. Abgegriffene Bibeln oder lose Zettel werden diesem Anspruch nicht gerecht.
Hinweise zum Liturgischen Kalender
Hochfeste oder Herrenfeste sind für die Kirche besonders wichtige Tage. Wenn sie daher auf einen Sonntag fallen, verdrängen sie dessen Gottesdienstformular. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Sonntage des Advents, der österlichen Bußzeit (Fastenzeit) und der Osterzeit, weil sie gegenüber Hochfesten und Herrenfesten noch wichtiger sind. Entsprechend werden die Hochfeste des Hl. Josef am 19. März, Verkündigung des Herrn am 25. März und Erwählung (Empfängnis) Marias am 8. Dezember – weil sie immer in der Fastenzeit bzw. im Advent liegen – nie an einem Sonntag gefeiert, sondern immer dann, wenn sie auf einen Sonntag fallen, auf den nächstmöglichen (Werk-) Tag verlegt.
Einige Hochfeste und Herrenfeste werden immer an einem Sonntag gefeiert, etwa das Fest der Taufe des Herrn am Sonntag nach dem 6. Januar und das Hochfest Christkönig am letzten Sonntag im Jahreskreis.
Folgende Hochfeste und Herrenfeste können im Jahreskreis das liturgische Formular des Sonntags verdrängen und stehen deshalb in diesem Verzeichnis, auch wenn sie im aktuellen Jahr nicht an einem Sonntag gefeiert werden:
2. Februar: Fest Darstellung des Herrn
24. Juni: Hochfest der Geburt Johannes des Täufers
29. Juni: Hochfest der Apostel Petrus und Paulus
6. August: Fest Verklärung des Herrn
15. August: Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel
14. September: Fest Kreuzerhöhung
1. November: Hochfest Allerheiligen
2. November: Allerseelen (im Rang den Hochfesten gleichgestellt)
9. November: Fest Weihetag der Lateranbasilika
Wenn Herrenfeste oder Heiligenfeste auf einen Werktag fallen, wird vor dem Evangelium nur eine Lesung verkündet, an einem Sonntag jedoch zwei. Bei Hochfesten werden immer, auch an Werktagen, zwei Lesungen vor dem Evangelium verkündet.
Nicht berücksichtigt sind in diesen Verzeichnissen Feste und Gedenktage der Heiligen, wie z.B. der Apostel, Marias und anderer heiliger Männer und Frauen.
Da es in jedem Bistum und auch in jeder Pfarrgemeinde noch weitere besonders wichtige Tagen gibt, kann es sein, dass vor Ort ein Heiligengedenktag als Fest oder Hochfest begangen wird und dann auch das Gottesdienstformular eines Sonntages (außerhalb der geprägten Zeiten) verdrängt.