Wort Gottes
und das Wort war bei Gott,
und das Wort war Gott.
(Joh 1,1)
In Jesus von Nazaret ist Gottes Wort Fleisch geworden (vgl. Joh 1,14). In seinem Leben, Leiden, Sterben und Auferstehen sagt sich Gott aus.
Die Wort-Gottes-Feier stellt das Wort Gottes in die Mitte und macht darin deutlich, dass auch im Wort die Gegenwart Gottes erkennbar und vernehmbar ist.
Was Jesus gesagt und machtvoll getan hat und alles, was die Kirche in seinem Auftrag und in der Kraft des Heiligen Geistes tut, ist Gottes Dienst am Menschen.
Gott richtet sein Wort an den Menschen und der Mensch gibt darauf seine Antwort. So ist Gottesdienst immer ein dialogisches Geschehen zwischen Gott und Menschen im Tun und in Worten, im Sprechen, Hören und Antworten.
Christlicher Glaube ist ohne Gebet und Gottesdienst nicht vorstellbar. Das Glaubenszeugnis der Glaubenden in Wort und Tat gründet und empfängt seine Kraft und Lebendigkeit aus der Verbundenheit und der Begegnung mit Gott.
Dabei ist es Gott, der zuerst auf uns zukommt. Er hat uns beim Namen gerufen und angesprochen. Deshalb ist unser Beten immer Antwort auf Gottes Anruf und sein Wort. Er hat sich uns Menschen offenbart und zu uns gesprochen in der Geschichte Israels, vor allem aber und in unüberbietbarer Weise in seinem Sohn Jesus Christus.
Auch heute spricht er zu uns im Wort der Heiligen Schrift, die nicht zuletzt deshalb Richtschnur unseres Glaubens und Quelle unseres Gebetes ist. Gerade weil sich Gott als personaler Gott gezeigt hat, können wir mit ihm sprechen und dürfen im Heiligen Geist Vater sagen. (db 74, 5 f.)
Wort-Gottes-Feier: Das Konzil hat eigene Wortgottesdienste empfohlen. Einen solchen eigenständigen Wortgottesdienst nennt man in Abgrenzung vom Wortgottesdienst der Messe und anderer sakramentlichen Feiern im deutschen Sprachgebiet mittlerweile Wort-Gottes-Feier. Stärker als innerhalb der Messfeier kann bei solchen Wort-Gottes-Feiern den Schriftlesungen und ihrer Auslegung Raum gegeben werden.
Vor allem wenn keine Messfeier möglich ist, können sie an Werktagen und in den vom zuständigen Diözesanbischof näher zu bestimmenden Notfällen auch an Sonntagen gefeiert werden. (Vgl. db 74, 39)